Häufige Fragen in dieser Rubrik

Sowohl die Erkenntnisse aus der Vergangenheit, als auch weitergehende Überprüfungen nach dem derzeitigen Stand der Technik sowie die vorliegenden praktischen Erfahrungen der letzten Jahre haben uns dazu veranlasst, festzulegen, die herstellerbezogene Nutzungsdauer von Druckgasbehältern aus Aluminium auf maximal 10 Jahre zu beschränken, um die Sicherheit der Verwender und auch Dritter zu maximieren. Aus Vorsorge gegenüber den Verwendern und auch gegenüber Dritten sind wir der Auffassung, dass eine Verlängerung der Nutzungsdauer durch eine „Überholung“ oder „Prüfung“ der Aluminiumkartuschen in Form einer erneuten Druckprüfung, ohne Untersuchung der inneren Beschaffenheit (insbesondere der Gefügestruktur), nicht empfehlenswert ist. Denn eine solche Prüfung kann nach unserer Auffassung, unter Berücksichtigung der über die Jahre auf das Material einwirkenden Beanspruchungen (insbesondere durch Beschädigungen, Veränderungen oder nicht bestimmungsgemäßen Gebrauch) nicht die 100%ige Gewähr bieten, dass die Aluminiumkartuschen weiterhin gefahrlos verwendet werden können. Insofern sollten nach Ablauf der 10 Jahre, ab Herstellerdatum (das auf den Kartuschen angebracht ist), die Druckgasbehälter aus Aluminium aus Sicherheitsgründen nicht mehr weiter verwendet und gefahrlos entleert werden. Verwendet ein Schütze die Druckgasbehälter aus Aluminium über die herstellerbezogene Nutzungsdauer von 10 Jahren hinaus, so erfolgt dies auf eigene Verantwortung - eventuell besteht sogar Verletzungsgefahr!

Sofern es nicht durch das höhere Gewicht einer Stahlkartusche offensichtlich ist, einfach einen Magnet an die Kartusche halten. Bei einer Stahlkartusche bleibt dieser haften, bei einer Aluminiumkartusche nicht.

Eine Wiederholungsprüfung kann nur bei Stahlbehältern einmalig durchgeführt werden, somit ist eine maximale Gesamtnutzungsdauer von 20 Jahren möglich. Jedoch sind die meisten CO2-Kartuschen bereits 15 bis 25 Jahre alt, so dass eine Prüfung keine, oder nur für wenige Jahre Gültigkeit hätte. Da auch die Kosten hierfür erheblich sind, ist eine Druckprüfung bei CO2- Stahlkartuschen nicht sinnvoll. Bei Aluminium-Kartuschen liegt die maximale Nutzungsdauer bei lediglich 10 Jahren, eine zerstörungsfreie Prüfung ist bei Alukartuschen (Pressluft und CO2) grundsätzlich nicht möglich.

Bei folgenden Modellen ist eine Umrüstung in unserem Werk Ulm derzeit noch möglich:

CPM-1
CPM-Atlanta
CPM-S
CP200
CP201

Verwenden Sie nur original WALTHER Ersatzteile! Bei der Verwendung von sicherheitsrelevanten Ersatzteilen aus Fremdfertigung erlöschen sämtliche Gewährleistungsansprüche für unsere Waffen. Insbesondere weisen wir darauf hin, dass die Verwendung von 200-bar-Fremdkartuschen, die mit dem originalen 300-bar-Adapter von Walther befüllt werden können, ein hohes Sicherheitsrisiko darstellt, auch für unsere Service-Mitarbeiter. Weiterhin behalten wir uns vor, entsprechend ausgerüstete Sportwaffen nicht mehr zur Reparatur anzunehmen, wenn sicherheitsrelevante Fremdbauteile verwendet wurden (außer, es handelt sich um nicht funktionsrelevante Bereiche wie Griff, Visierung, Schaft oder ähnliches). Bitte verwenden Sie daher diese Fremdkartuschen in keinem Fall für unsere Produkte!

Eine erneute Kartuschenprüfung bei Walther unterliegt strengsten Sicherheitsvorschriften. Bei der WALTHER-KARTUSCHENPRÜFUNG werden das Ventil ersetzt und alle Bauteile und der Kartuschenkörper optisch auf Mikrorisse überprüft. Ebenfalls wird eine Überdruckprüfung mittels Druckluft durchgeführt und durch das WALTHER-Gütesiegel  bestätigt. Bei einem maximalen Kartuschendruck von 200 bzw. 300 bar sollten Sie zu ihrer eigenen Sicherheit keine Kompromisse eingehen.

 

Kontakt

Über dieses Formular können Sie uns direkt eine E-Mail zukommen lassen.
Wir versuchen jede E-Mail so schnell wie möglich zu beantworten, bitte bedenken Sie aber, dass bei der Flut an E-Mails, die wir jeden Tag bekommen, wir nicht jede Nachricht sofort beantworten können.
Auf Grund Ihrer Angaben wird Ihre Anfrage direkt an die korrekte Abteilung weitergeleitet und kann somit schneller bearbeitet werden.

Die mit * gekennzeichneten Felder sind Pflichtfelder

Von Anfragen nach Giveaways (Poster, Sticker, Kugelschreiber, etc.) bitten wir höflich Abstand zu nehmen, da diese aus Kapazitätsgründen nicht bearbeitet werden können.

Der Newsletter erscheint in regelmäßigen Abständen und informiert über alle wichtigen Neuheiten rund um die Firma Carl Walther, aber auch zu allen News aus dem Bereich Sportschießen, Waffengesetz, Behörden, etc.

Carl Walther GmbH
Postfach 4325
89033 Ulm
Deutschland

Tel: +49 (0)731 / 1539-0
Fax: +49 (0)731 / 1539-109
E-Mail: info@carl-walther.de

Erfolge